
Formulare & Gesetze
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Formulare
Gesetze und Verordnungen
- Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
- ThürVermGeoG
- Thüringer ÖbVI-Gesetz
- ÖbVI-Gesetz
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
(ThürVwKostOVerm)
- Kostenordnung Änderung 2016
(gültig ab 28.11.2016)
- Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht
- Seit dem 18. August 2012 besteht in Thüringen keine gesetzliche Pflicht
mehr, neu errichtete Gebäude in die Liegenschaftskarte einmessen zu lassen.
Die Erfassung der Gebäude erfolgt durch die Übernahme aus Luftbildern, welche
alle drei Jahre erneut aufgenommen werden. Sollte die Einmessung eines
Gebäudes in Bezug auf die Grundstücksgrenzen benötigt oder gewünscht werden,
ist es jedoch auch weiterhin möglich, eine kostenpflichtige Gebäudeeinmessung
bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) zu beantragen.
- Gebühren Gebäudeeinmessung
Dipl.-Ing. (FH) Bernd Feil • Wenigenjenaer Ufer 13 • 07749 Jena • Tel. 03641 44 53 48 • Fax 03641 50 74 67